Sie halten einen Hund im Gemeindegebiet des Markt Triefenstein? Dann denken Sie bitte an die ordnungsgemäße Anmeldung und an vollständige Angaben zur Rasse.
Im Rahmen der laufenden Überprüfung und Aktualisierung unserer Hundedaten möchten wir über die wichtigsten Regelungen informieren und gleichzeitig auf einige Punkte hinweisen, zu denen immer wieder Fragen entstehen.
Wann muss ein Hund angemeldet werden?
Nach der Hundesteuersatzung des Markt Triefenstein unterliegt das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet grundsätzlich der Hundesteuer.
Ein über vier Monate alter, bislang noch nicht gemeldeter Hund ist beim Markt Triefenstein unverzüglich anzumelden. Dabei sind insbesondere Herkunft, Alter und Rasse des Hundes anzugeben. Soweit erforderlich, können geeignete Nachweise verlangt werden.
Falls Sie einen über vier Monate alten Hund halten, der bislang noch nicht beim Markt Triefenstein gemeldet wurde, bitten wir Sie, die Anmeldung unverzüglich nachzuholen.
Was gilt bei Mischlingen?
Auch bei einem Mischling sind alle bekannten Rassen bzw. Rasseanteile anzugeben. Die alleinige Bezeichnung „Mischling“ reicht für eine vollständige Erfassung der Rasseangaben nicht aus.
Bitte geben Sie daher – soweit bekannt – alle Rassen an, aus denen sich Ihr Hund zusammensetzt, auch wenn die jeweiligen Anteile nicht genau bekannt sind.
Diese Angaben sind nicht nur für die ordnungsgemäße Erfassung der Hundedaten erforderlich. Sie sind insbesondere auch notwendig, damit geprüft werden kann, ob für einen Hund die Regelungen der Bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Bayerische Kampfhundeverordnung) relevant sein können.
Die Verordnung nennt bestimmte Rassen, bei denen die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet wird. Bei weiteren Rassen besteht diese Vermutung, solange für den einzelnen Hund nicht nachgewiesen wird, dass er keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
Wichtig: Die Regelungen gelten ausdrücklich auch für Kreuzungen der genannten Rassen mit anderen Hunden. Deshalb ist gerade bei Mischlingen eine möglichst vollständige Angabe der Rassezusammensetzung erforderlich.
Die Abfrage einer Rasse oder eines Rasseanteils bedeutet nicht automatisch, dass der betreffende Hund als Kampfhund eingestuft wird. Die konkrete rechtliche Einordnung erfolgt anhand der gesetzlichen Vorgaben und – soweit erforderlich – anhand entsprechender Nachweise.
Wir überprüfen derzeit unsere Hundedaten
Im Rahmen der laufenden Überprüfung werden wir Hundehalter, bei denen die Rasseangabe unvollständig, unklar oder lediglich als „Mischling“ angegeben ist, gegebenenfalls gesondert anschreiben.
In diesen Fällen werden wir um ergänzende Angaben zur Rasse bzw. Rassezusammensetzung bitten. Soweit erforderlich, können auch geeignete Nachweise zur Rasse oder Abstammung angefordert werden.
Wir bitten bereits jetzt um Verständnis, dass wir die Angaben zu den einzelnen Hunden möglichst vollständig und korrekt erfassen müssen.
Auch Pflege- und Verwahrungshunde können relevant sein
Als Hundehalter gilt nach der Hundesteuersatzung nicht nur der Eigentümer eines Hundes. Als Hundehalter gilt ausdrücklich auch, wer einen Hund
- in Pflege oder Verwahrung genommen hat,
- auf Probe hält oder
- zum Anlernen hält.
Auch in diesen Fällen ist daher zu prüfen, ob eine Anmeldung beim Markt erforderlich ist.
Für Hunde, die nur vorübergehend zur Pflege oder Verwahrung aufgenommen werden, enthält die Hundesteuersatzung eine besondere Regelung: Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt werden.
Die Frage der Anmeldung und die Frage der Steuerpflicht sind dabei nicht miteinander gleichzusetzen. Bei einem über vier Monate alten Hund ist die Haltung grundsätzlich unverzüglich beim Markt anzuzeigen.
Wenn ein Hund zur Pflege oder Verwahrung aufgenommen wird und die Dauer der Aufnahme nicht von vornherein eindeutig feststeht oder sich verlängert, empfehlen wir, sich frühzeitig beim Markt Triefenstein zu melden.
Bitte Änderungen ebenfalls mitteilen
Bitte denken Sie auch daran, Änderungen der Hundehaltung dem Markt Triefenstein mitzuteilen, insbesondere wenn ein Hund
- abgegeben oder verkauft wurde,
- verstorben ist,
- abhandengekommen ist oder
- der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet wegzieht.
Noch nicht angemeldet oder Angaben nicht vollständig?
Falls Sie einen über vier Monate alten Hund halten, der bislang noch nicht beim Markt Triefenstein gemeldet wurde, holen Sie die Anmeldung bitte unverzüglich nach.
Auch wenn Ihr Hund bereits gemeldet ist, bitten wir Sie zu prüfen, ob die bei uns hinterlegten Rasseangaben vollständig und korrekt sind. Dies gilt insbesondere bei Mischlingen.
Sollten Ihnen die Rasse oder die genaue Rassezusammensetzung nicht bekannt sein, geben Sie dies bitte entsprechend an. Es geht nicht darum, einen Hund allein aufgrund einer Rassebezeichnung als Kampfhund einzustufen, sondern darum, eine vollständige Datengrundlage für die gesetzlich erforderliche Prüfung zu schaffen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und dafür, dass Sie Ihre Hundehaltung ordnungsgemäß beim Markt Triefenstein anzeigen und Ihre Angaben aktuell halten.
Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich gerne an uns wenden.