Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Gewerbeabmeldung

Allgemeine Informationen

Gemäß § 14 GewO ist bei einer Tätigkeit im stehenden Gewerbe deren

  • Beginn
  • Veränderung der Tätigkeit oder Betriebsstätte innerhalb der Gemeinde und
  • die Beendigung der Tätigkeit oder Verlegung in eine andere Gemeinde

anzuzeigen. Dementsprechend muss mit den bundeseinheitlichen Formularen eine Gewerbean-, -um- oder -abmeldung vorgenommen werden.

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten andere Bedingungen.

Hinweis: Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.


Kosten

Die Gebühr für eine Gewerbeabmeldung beträgt 25,00 €.

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