Aktuelle Verkehrssituation während der Umleitungen aufgrund der Baustelle Erlenbach
In den vergangenen Tagen sind mehrere Beschwerden zur aktuellen Verkehrssituation bei der Gemeinde eingegangen – insbesondere zur Remlinger Straße in Homburg und zur Friedrich-Kirchhoff-Straße in Lengfurt.
Wir haben die Hinweise aufgegriffen und an die jeweils zuständigen Stellen weitergegeben. Wichtig ist dabei eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten: Der Markt Triefenstein ist nicht für die Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs zuständig und darf diese Kontrollen auch nicht selbst durchführen. Die Kontrolle und Ahndung von Verkehrsverstößen obliegt den hierfür zuständigen Behörden und der Polizei.
Bei der Remlinger Straße in Homburg handelt es sich um eine Gemeindestraße. Das bedeutet, dass der Markt Triefenstein hier beispielsweise im Bereich der Verkehrsführung Maßnahmen ergreifen kann. Für entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen ist die Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich, insbesondere da es sich um eine stark frequentierte Durchgangsstraße handelt.
Da die bestehenden Parkregelungen wiederholt nicht eingehalten und Fahrzeuge außerhalb der markierten Flächen abgestellt werden, kommt es insbesondere durch den zusätzlichen Umleitungsverkehr zu gefährlichen und unübersichtlichen Situationen. Für die Dauer der Baustelle wird deshalb in der Remlinger Straße ein absolutes Halteverbot eingerichtet.
Die Polizei hat uns zudem bestätigt, dass sie die Situation verstärkt kontrollieren und dabei auch den fließenden Verkehr sowie den nicht zulässigen Schwerlastverkehr in Homburg überprüfen wird.
Die Friedrich-Kirchhoff-Straße in Lengfurt ist eine Kreisstraße. Hier liegt die Zuständigkeit ausschließlich beim Landkreis Main-Spessart. Den Wunsch nach einer vorübergehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h haben wir deshalb zur Prüfung an die zuständige Verkehrsbehörde weitergegeben.
Dabei wurde auch die angesprochene Ein- und Ausfahrtssituation am Behelfsparkplatz der Praxis geprüft. Nach Rückmeldung der Verkehrsbehörde sind dort die erforderlichen Sichtweiten vorhanden; eine verkehrsrechtlich relevante Beeinträchtigung wurde nicht festgestellt. Auch für eine vorübergehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h liegen nach Prüfung der zuständigen Stellen derzeit keine rechtlichen Voraussetzungen vor. Sollte sich die Situation durch die weiteren Bau- und Umleitungsmaßnahmen wesentlich verändern, kann sie erneut durch die Straßenverkehrsbehörde bewertet werden.
Wir werden die Verkehrssituation während der laufenden Umleitungsmaßnahmen weiterhin beobachten und uns dort für Verbesserungen einsetzen, wo dies in unserer Zuständigkeit möglich ist.