Frühzeitige Öffentliche Auslegung gem. §3 Abs. 1 BauGB,
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB
Allg. Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 I Mo. 16:00 – 18:00
oder nach Vereinbarung
Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld
Frühzeitige Öffentliche Auslegung gem. §3 Abs. 1 BauGB,
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB