27.07.2026
Das Landratsamt Main-Spessart hat am Freitag, 24. Juli 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis vorerst einschließlich 31. August 2026 untersagt, Wasser aus fließenden Gewässern II. und III. Ordnung zu entnehmen.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der derzeit sehr niedrigen Wasserstände hat das Landratsamt Main-Spessart eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen. Ziel dieser Maßnahme ist es, unsere Bäche und Fließgewässer sowie deren Tier- und Pflanzenwelt vor weiteren Schäden zu schützen.
Die Allgemeinverfügung untersagt bis einschließlich 31. August 2026 die Entnahme von Wasser aus den betroffenen Gewässern mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln. Zulässig bleibt lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Eimer oder Gießkanne sowie Entnahmen aufgrund einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis oder zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.
Wasserentnahmestellen:
Im Rahmen der Allgemeinverfügung wurden die Entnahmestellen in Homburg und Trennfeld bereits geschlossen. An der Entnahmestelle in Rettersheim ist das Schöpfen mit Handgefäßen weiterhin gestattet, jedoch kann es auch hier kurzfristig zu einer Schließung kommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Einhaltung der Allgemeinverfügung überwacht wird. Verstöße können vom Landratsamt Main-Spessart mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Gartenwasser
Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob zur Vermeidung von Wassermangel und zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung auch Gartenwasseranschlüsse zeitweise abgeschaltet werden müssen. Sollte dies erforderlich werden, informieren wir umgehend.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Gewässern und unserem Trinkwasser.
Vielen Dank