24.07.2026
Das Landratsamt Main-Spessart hat am Freitag, 24. Juli 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis vorerst einschließlich 31. August 2026 untersagt, Wasser aus fließenden Gewässern II. und III. Ordnung zu entnehmen. Grund hierfür sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden, niedrigen Wasserstände. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden. Je nach Beurteilung der Situation gegen Ende August wird die Allgemeinverfügung verlängert werden oder auslaufen. Der Main ist als Gewässer I. Ordnung vom Verbot ausgenommen.
Die vorübergehende Untersagung schränkt die sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauche ein. Diese erlauben sonst das Schöpfen mit Handgefäßen wie zum Beispiel Eimern oder Gießkannen. Entgegen dieses vorübergehenden Verbots weiterhin Wasser entnehmen, darf nur, wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamts Main-Spessart hat.
Nach Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts hat die lange Trockenheit in Verbindung mit den hohen Temperaturen in den letzten Wochen inzwischen deutliche negative Auswirkungen auf die Grundwassersituation sowie auf den ökologischen Zustand der Bäche und Flüsse genommen. Besonders betroffen sind kleinere Gewässer – also Gewässer II. und III. Ordnung.
Aus hydrologischer Sicht waren sowohl der Winter 2025/2026 als auch das Frühjahr 2026 deutlich zu trocken und zu warm, wodurch bereits bei Beginn der aktuellen, heißen und trockenen Sommerperiode ein Niederschlagsdefizit vorlag.
Aktuell befinden sich 80 Prozent der Grundwasser-Messstellen des oberen Grundwasserstockwerks im niedrigen Wertebereich – darunter 50 Prozent sogar im sehr niedrigen Bereich. Auch ein Großteil der Messstellen der tieferen Grundwasserstockwerke zeigt niedrige oder sehr niedrige Verhältnisse, Durch die niedrigen und sehr niedrigen Abflüsse in Verbindung mit hohen Wassertemperaturen oder geringen Sauerstoffkonzentrationen leidet die Gewässerökologie vor allem in kleineren Gewässern. Betroffen sind Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen.
Eine nachhaltige Entspannung der Situation steht nicht in Aussicht, da für die kommenden Wochen kaum abflusswirksame Niederschläge prognostiziert werden. Durch Starkregenereignisse werden allenfalls kurzzeitige und lokale Abflusserhöhungen erwartet. Sowohl mit Blick auf das Grundwasser als auch mit Blick auf die Oberflächengewässer ist mit einer weiteren Verschärfung der Niedrigwassersituation zu rechnen.
Die Allgemeinverfügung kann mit allen Details in Amtsblatt 32 vom 24. Juli 2026 des Landkreises eingesehen werden.