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Allgemeinverfügung des Landratsamts Main-Spessart: Verbot der Wasserentnahme aus fließenden Gewässern

31.08.2026

Wasserentnahme aus Gewässern ab 1. September eingeschränkt

Das Landratsamt Main-Spessart hat aufgrund der weiterhin angespannten hydrometeorologischen Lage die Wasserentnahme aus Gewässern eingeschränkt.

Vom 1. September bis einschließlich 30. September 2026 ist die Entnahme von Wasser aus allen Gewässern II. und III. Ordnung im Landkreis Main-Spessart untersagt. Dies gilt auch für den Eigentümer- und Anliegergebrauch, beispielsweise zur Bewässerung von Gärten oder landwirtschaftlichen Flächen.

Ausnahmen gelten für:

  • das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, ohne Einsatz von Pumpen oder sonstigen maschinellen Hilfen,
  • Entnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr,
  • Wasserentnahmen, für die eine noch gültige wasserrechtliche Erlaubnis, Bewilligung oder ein altes Recht besteht.

In begründeten Einzelfällen kann beim Landratsamt Main-Spessart eine schriftliche Ausnahme beantragt werden.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird überwacht. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 30. September 2026. Eine Verlängerung ist möglich, sofern die angespannte hydrometeorologische Lage weiterhin besteht.

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