Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Veröffentlichung des 2. Entwurfs des Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2025): Überblick über Änderungen im TenneT-Netz

Am 13. März 2026 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2037/2045 (2025) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben.
Die dazugehörigen Dokumente stehen unter www.netzentwicklungsplan.de zur Verfügung.

Änderungen/Festsetzungen im 2. Entwurf:

Der 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans bestätigt die bereits bekannten Planungen und konkretisiert

  • Triefenstein bleibt als zukünftiger Höchstspannungsknoten im bundesweiten Stromnetz vorgesehen.
    Das Projekt P481 wurde nicht gestrichen oder abgeschwächt.

  • Im Suchraum Markt Triefenstein ist weiterhin ein neues 380-kV-Umspannwerk bzw. eine 380-kV-Schaltanlage vorgesehen – immer noch nicht konkretisiert der Suchraum insgesamt mit Transformatoren 10-20HA

  • Zusätzlich sollen bis zu vier 380/110-kV-Transformatoren errichtet werden. Inbetriebnahme wird weiterhin für etwa 2037

  • Damit würde Triefenstein künftig eine deutlich größere Bedeutung für die Stromversorgung Nordwestbayerns erhalten. Main-Franken-Leitung, Großkrotzenburg – Triefenstein, Triefenstein – Wallmersbach, Triefenstein – Raitersaich, mögliche spätere Netzverstärkungen


Das Projekt P481
Das Vorhaben umfasst die Netzverstärkung zwischen:

  • Großkrotzenburg (Hessen)
  • Suchraum Markt Triefenstein
  • Suchraum Wallmersbach
  • Raitersaich (Mittelfranken)

Hierzu soll die bestehende 220-kV-Verbindung durch eine leistungsfähige 380-kV-Doppelleitung ersetzt werden.

Herausforderungen: Landschaftsbild, Flächenverbrauch, Bauphase

Was hat sich gegenüber dem bisherigen NEP geändert?

Neu

  • stärkere Konkretisierung der Schaltanlage
  • konkrete Benennung der vier Transformatoren
  • Bestätigung des Bedarfs in mehreren Zukunftsszenarien
  • höhere strategische Bedeutung des Standorts

Nicht geändert

  • Suchraum Markt Triefenstein bleibt bestehen – noch keine Festlegung
  • keine neue zusätzliche Trasse im Marktgebiet
  • keine Vorverlegung des Zeitplans
  • keine Festlegung eines konkreten Standorts

Die Öffentlichkeit kann nun bis zum 24. August 2026 Stellungnahmen dazu abgeben.

Vgl. Pressemitteilung der BNetzA von Freitag: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260612_NEP.html

Die veröffentlichten Unterlagen und weitere Informationen sind unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NEP/Strom/start.html abrufbar.

Direktlink zur Eingabe von Konsultationsbeiträgen: https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/netzentwicklungsplanung/strom/stellungnahmen/nep-strom_25-37/node.html

Im Anschluss an die Konsultationsphase prüft die Bundesnetzagentur die eingegangenen Stellungnahmen. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) soll die BNetzA bis voraussichtlich Ende 2026 eine Bestätigung der Maßnahmen des Netzentwicklungsplan Strom aussprechen.

 

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