Am 13. März 2026 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2037/2045 (2025) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben.
Die dazugehörigen Dokumente stehen unter www.netzentwicklungsplan.de zur Verfügung.
Änderungen/Festsetzungen im 2. Entwurf:
Der 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans bestätigt die bereits bekannten Planungen und konkretisiert
- Triefenstein bleibt als zukünftiger Höchstspannungsknoten im bundesweiten Stromnetz vorgesehen.
Das Projekt P481 wurde nicht gestrichen oder abgeschwächt. - Im Suchraum Markt Triefenstein ist weiterhin ein neues 380-kV-Umspannwerk bzw. eine 380-kV-Schaltanlage vorgesehen – immer noch nicht konkretisiert der Suchraum insgesamt mit Transformatoren 10-20HA
- Zusätzlich sollen bis zu vier 380/110-kV-Transformatoren errichtet werden. Inbetriebnahme wird weiterhin für etwa 2037
- Damit würde Triefenstein künftig eine deutlich größere Bedeutung für die Stromversorgung Nordwestbayerns erhalten. Main-Franken-Leitung, Großkrotzenburg – Triefenstein, Triefenstein – Wallmersbach, Triefenstein – Raitersaich, mögliche spätere Netzverstärkungen
Das Projekt P481
Das Vorhaben umfasst die Netzverstärkung zwischen:
- Großkrotzenburg (Hessen)
- Suchraum Markt Triefenstein
- Suchraum Wallmersbach
- Raitersaich (Mittelfranken)
Hierzu soll die bestehende 220-kV-Verbindung durch eine leistungsfähige 380-kV-Doppelleitung ersetzt werden.
Herausforderungen: Landschaftsbild, Flächenverbrauch, Bauphase
Was hat sich gegenüber dem bisherigen NEP geändert?
Neu
- stärkere Konkretisierung der Schaltanlage
- konkrete Benennung der vier Transformatoren
- Bestätigung des Bedarfs in mehreren Zukunftsszenarien
- höhere strategische Bedeutung des Standorts
Nicht geändert
- Suchraum Markt Triefenstein bleibt bestehen – noch keine Festlegung
- keine neue zusätzliche Trasse im Marktgebiet
- keine Vorverlegung des Zeitplans
- keine Festlegung eines konkreten Standorts
Die Öffentlichkeit kann nun bis zum 24. August 2026 Stellungnahmen dazu abgeben.
Vgl. Pressemitteilung der BNetzA von Freitag: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260612_NEP.html
Die veröffentlichten Unterlagen und weitere Informationen sind unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NEP/Strom/start.html abrufbar.
Direktlink zur Eingabe von Konsultationsbeiträgen: https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/netzentwicklungsplanung/strom/stellungnahmen/nep-strom_25-37/node.html
Im Anschluss an die Konsultationsphase prüft die Bundesnetzagentur die eingegangenen Stellungnahmen. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) soll die BNetzA bis voraussichtlich Ende 2026 eine Bestätigung der Maßnahmen des Netzentwicklungsplan Strom aussprechen.