Pressemitteilung des Finanzamts Lohr a.M. mit Außenstellen 13.05.2026
Nächster Zahlungstermin für vierteljährliche Vorauszahlungen am 10. Juni 2026
Die Bayerische Steuerverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger, für eine terminge-rechte Steuervorauszahlung Sorge zu tragen. Der nächste Zahlungstermin für die vierteljährlichen Vorauszahlungen ist der 10. Juni 2026.
Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt im Rahmen der Steuerbescheide. Die Höhe sowie deren Zahlungszeitpunkt können Bürgerinnen und Bürger aus ih-rem entsprechenden Steuerbescheid entnehmen.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Daueraufträge über ihre Banken einzurichten oder der Steuerverwaltung SEPA-Einzugsermächtigungen zu erteilen. So können die regelmäßigen Vorauszahlungen termingerecht und unkompliziert gezahlt werden.
Das Formular zur SEPA-Einzugsermächtigung kann unter SEPA-Lastschriftmandat abgerufen werden und in Papierform oder digital über ELSTER (als Anhang zu „Sonstige Nachricht“) an das Finanzamt übermittelt werden; in diesem Fall ist auf-grund der ELSTER-Authentifizierung keine Unterschrift nötig.
An dieser Stelle der erneute Hinweis, dass die Bayerische Steuerverwaltung, wie alle anderen Bundesländer auch, den Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körper-schaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) eingestellt hat.