HOLZVERKAUF – RICHTLINIEN – gültig ab 01.10.2025
Aufgrund der steigenden Energiepreise und vermutlich steigender Nachfrage nach Brennholz, auch von Bürgern außerhalb des Markt Triefenstein, ist es unabdingbar die Vergabekriterien neu festzulegen.
Richtlinien
- Ortsansässige Bürger und Mitarbeiter des Marktes Triefenstein
Sofern Holz dann noch zur Verfügung steht:
- Kunden angrenzender Gemeinden.
- Brennholzhändler/Großabnehmer.
Holzmenge:
Deckelung der Menge bei 10 Ster
Ablauf für Holzerwerb ist ab 01.10.2025 wie folgt geregelt:
- Holzinteressenten melden sich in der Abteilung Liegenschaften in der Verwaltung und fragen nach verfügbarem Polter an,
- sofern Polterholz vorhanden, erfolgt die Vergabe dann entsprechend der Vergaberichtlinien
- mit Lageplan
- Hinweisblatt (Holzaufbereitung im Wald erfolgt nur für einen vorgegebenen Zeitrahmen; Vorkasse, Nachweis für den Erwerber für KFZ etc.)
- Voraussetzung Motorsägenschein
Holzpreise:
Buche 46,-/Ster
Eiche 44,-/Ster
Nadelholz 28,-/Ster
Laub Mischholz 42,-/Ster
Wenn Sie an Brennholz Interessiert sind melden Sie sich bitte bei:
Liegenschaftsverwaltung, Fr. Foh 09395 -9701-35