Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Informationen zur Stichwahl am Sonntag 22.03.2026

🗳️ Kommunalwahl 2026

Stichwahl am 22. März – Wer darf teilnehmen?

Am Sonntag, 22. März 2026, finden in Bayern die Stichwahlen zur Kommunalwahl statt. Im Markt Triefenstein betrifft dies die Landratswahl.

Nachfolgend die wichtigsten Informationen zur Teilnahme:

👥 Wer darf an der Stichwahl teilnehmen?

Grundsätzlich dürfen alle Personen wählen, die bereits beim ersten Wahlgang wahlberechtigt waren – auch dann, wenn sie am 8. März nicht gewählt haben.

Voraussetzungen im Überblick:

  • Ich war beim ersten Wahlgang wahlberechtigt.
  • Ich stehe weiterhin im Wählerverzeichnis.
  • Ich habe mein Wahlrecht nicht verloren (z. B. durch Wegzug).

Wer im Wahllokal wählt, nutzt dasselbe Wahllokal wie am 8. März.

 

📨 Brauche ich eine neue Wahlbenachrichtigung?

Nein. Die Wahlbenachrichtigung aus dem ersten Wahlgang gilt weiter. Sie muss nicht neu beantragt werden.

Wer die Benachrichtigung nicht mehr besitzt, kann trotzdem wählen, sofern der Name im Wählerverzeichnis steht. Im Wahllokal sollte ein gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden können.

✉️ Kann ich für die Stichwahl Briefwahl beantragen?

  • Viele Briefwählerinnen und Briefwähler haben bereits beim ersten Antrag angegeben, dass sie auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahl wünschen. In diesem Fall werden die Unterlagen automatisch zugestellt.
  • Das Bürgerbüro ist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen Mo. – Do. von 08:00 – 12:00 Uhr, am Freitag, den 20.03.2026 bis 15:00 Uhr geöffnet
  • Im Rathaus 2 können Sie im Bedarfsfall auch vor Ort wählen.

 

Fristen:

  • Der Antrag auf Briefwahl muss spätestens zwei Tage vor der Stichwahl beim Wahlamt eingehen.
  • Bei plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung ist ein Antrag noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich.
  • Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.

🕗 Öffnungszeiten der Wahllokale

Die Wahllokale sind am Sonntag, 22. März, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

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