Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Grundsteuerreform – Frist verlängert bis Ende April

Bayern hat die Abgabefrist zur Grundsteuerreform bis Ende April 2023.

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung
in der Zeit von Montag bis Donnerstag
von 08:00 – 18:00 Uhr
und Freitag
von 08:00 – 16:00 Uhr
auch telefonisch für Sie erreichbar:

 

089 – 30 70 00 77

 

 

Checkliste für ein Wohngrundstück

Die Grundsteuererklärung ist  bis spätestens 30. April 2023 über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abzugeben.

Weitere Infos erhalten Sie hier oder unter www.grundsteuerreform.de oder www.grundsteuer.bayern.de

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