Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Gaststättenrechtliche Gestattung (§ 12 Abs. 1 GastG)

Allgemeine Informationen

Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten.
 

Voraussetzung hierfür:

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung und um einen besonderen Anlass handeln muss.
Besondere Anlässe sind z.B.: Straßenfeste, Jubiläumsfeste, Sportfeste, Vereinsfeste, Stadtfeste, Märkte usw. 

Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtliche Gestattung ist rechtzeitig, d.h. spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf gaststättenrechtliche Gestattung
  • Anzeige einer öffentlichen Vergnügung (sofern diese noch nicht erfolgt ist)

Kosten

25 – 1.750 € gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz

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