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Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern Projektausschreibung 2024

Jetzt Bewerben!

Vom 15. Januar 2024 bis 13. März 2024 startet die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern erneut eine bayernweite Projektausschreibung.

Planen Sie ein Projekt oder haben Sie eine erste Idee?

Bei der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern haben Sie die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis zu maximal 10.000 Euro für Ihr Vorhaben zu beantragen. Wir fördern Projekte deren zukunftsweisende Konzepte und Ideen durch ehrenamtlichen Einsatz das Gemeinwohl
nachhaltig stärken, unterstützen und weiterentwickeln. Die Gesamtfördersumme beträgt in diesem Jahr 150.000 Euro.
Gefördert werden können Projekte, die das folgende Schwerpunktthema aufgreifen:

„(Re)-Vitalisierung der Dörfer und Stadtviertel: Ehrenamt belebt
Stadt- und Dorfgemeinschaften“

Eine soziale und lebendige Dorf- und Stadtgemeinschaft lebt vom freiwilligen Engagement der Menschen vor Ort. Die (Re)-Vitalisierung von Dörfern, Kleinstädten und Gemeinden ist ein
wichtiger Schritt, um die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, die Attraktivität der Orte zu erhöhen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort zu stärken. Denn ein gutes bürgerschaftliches, demokratisches und wertschätzendes Miteinander trägt zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit einer Stadt- und Dorfgemeinschaft bei.

Die diesjährige Ausschreibung der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern richtet sich daher an alle, die ein konkretes Projekt in (strukturschwachen) Regionen, Städten oder Gemeinden zum Erhalt oder zur (Re)-Vitalisierung von Stadt- und Dorfgemeinschaften durchführen wollen. Denkbar ist die Förderung von ehrenamtlich getragenen Projekten,
die beispielsweise:

  • einen innovativen Ansatz verfolgen, um Gemeinschaften vor Ort zu mobilisieren und zu
    motivieren, sich aktiv an der (Re)-Vitalisierung ihrer Dörfer und Stadtviertel zu beteiligen
  •  die Initiierung, Aufwertung und (Re-) Aktivierung von Begegnungsorten (z.B.
    Generationentreffpunkten, Gemeinschaftseinrichtungen, Unterstützungs-, Freizeit- und
    Begegnungsangebote) zur Mitwirkung und zum Austausch zum Ziel haben und
  • dabei die Teilhabe bestimmter Zielgruppen, Kulturen und Generationen ermöglichen
  • die nachhaltige Verbesserung der sozialen Infrastruktur, z.B. durch den Aufbau von (mobilen
    oder digitalen) Hilfs- und Unterstützungsstrukturen, Nachbarschaftshilfe und Selbsthilfe
    anstreben
  • die Bildung von Netzwerken, lokalen Zusammenschlüssen oder überörtliche Kooperationen
    unter aktiver Einbindung von Vereinsstrukturen, Nachbarschaftshilfen etc. zum Ziel haben,
    um Engagement, Ehrenamt und Beteiligung zu fördern
  • den Aufbau von neuen Angeboten, wie z.B. im Bereich Sport, Kultur oder Bildung etc. vor Ort
    erreichen wollen
  •  den Aufbau von unterschiedlichen Beteiligungsformen und Austauschformaten, wie z.B. Bürgerforen etc. vorantreiben
  • den Aufbau eines digitalen Angebotes für unterschiedliche Zielgruppen zur Förderung des Austausches, der Kommunikation oder zur Information (z.B. digitale Stammtische, Netzwerktreffen, Bereitstellung von Tools zur Onlinebeteiligung, digitale Nachbarschaftshilfen oder mobile Treffpunkte…) anstreben
  • das Ehrenamt vor Ort zukunftsfähig und nachhaltig aufstellen möchten, durch:

o die Gewinnung von Ehrenamtlichen für spezifische Aufgaben
o die Qualifizierung, Fortbildung von Ehrenamtlichen
o die Vernetzung von Ehrenamtlichen
o die Bereitstellung unterschiedlicher, flexibler Engagementformen in Bezug auf
Zeiteinsatz, Verbindlichkeit und Themen
o das Zusammenbringen von klassischen und neuen Engagementformen
o die Stärkung der Resilienz von Ehrenamtlichen
o die Wertschätzung und Anerkennung des freiwilligen Engagements

Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich jetzt:
Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass bei der Antragstellung die Richtlinien zur Förderung bindend sind. Das Antragsformular und die Richtlinien zur Förderung finden Sie auf: Aktuelle Projektausschreibung – Zukunftsstiftung Ehrenamt.
Bitte lesen Sie vorab die Richtlinien zur Förderung genau durch, um zu prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind und Sie Ihr Projekt bei der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern einreichen können. Wenn Sie sich unsicher sind, stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung unter info@ehrenamtsstiftung.bayern.de oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten (von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 15:00 Uhr) unter 089/1261-2950 oder -2951.

Fristen

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular.
Bewerbungsschluss ist der 13. März 2024.
Bitte planen Sie ab dem oben genannten Stichtag eine Bearbeitungszeit unsererseits von ca. vier Monaten ein, d.h. Ihr Projektbeginn kann frühestens Anfang September 2024 sein. Eine Benachrichtigung in Form einer Zu- oder Absage erfolgt voraussichtlich Ende Juli 2024 per EMail.

Hinweis zur Auswahl der Projekte
Grundlage für die Auswahl der Projekte ist einzig und allein Ihr Förderantrag. Das Projekt muss in Bayern durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass bei zahlenmäßig hohen Antragseingängen noch nicht geförderte Projektträger prioritär berücksichtigt werden.
Senden Sie uns bitte keine Broschüren oder Flyer zu. Diese können nicht berücksichtigt werden. Um sich in relativ kurzer Zeit einen Überblick über die verschiedenen Förderanträge verschaffen zu können, sollte das Projekt in dem Antrag sehr präzise und nachvollziehbar beschrieben sein.

Entscheidungsgrundlage
Die Projektanträge werden auf der Grundlage der Förderrichtlinie von der Geschäftsstelle der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Förderfähigkeit geprüft. Die fachliche Beurteilung der Projekte erfolgt anhand der Qualitätskriterien gemäß der Förderrichtlinie und unter Einbeziehung des Kuratoriums der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern. Der Stiftungsvorstand entscheidet über die Projektförderungen und Vergabe von Stiftungsmitteln nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der satzungsgemäßen Vorgaben und auf Basis der zur Verfügung stehenden Mittel.

Keine Haushaltsjahrbindung
Die Projektmittel sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden, können also auch in 2025 zum Einsatz kommen. Die Projekte können bei Bedarf über das Ende des jeweiligen Kalenderjahres hinaus weitergeführt werden, jedoch maximal für eine Förderdauer von zwei Jahren.

Ihr Team der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern

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