Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

Das Entnehmen von Wasser aus einem Gewässer der II. oder III. Ordnung auf dem Gebiet des Landkreises Main-Spessart ist bis einschließlich 30.09.2022 untersagt. Entnahmeeinschränkung gilt für Homburg und Trennfeld

Wasser- und Umweltangelegenheiten; Vollzug der Wassergesetze;

Wasserennahmestelle Homburg:

Erlass einer Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs bei der Benutzung von
Gewässern der II. und III. Ordnung auf dem Gebiet des Landkreises Main-Spessart hinsichtlich der
Entnahme von Wasser gilt für die Entnahme an der Wasserentnahmestelle.

Wasserentnahmestelle Trennfeld:

Der Markt Triefenstein bezieht sich in Trennfeld auf den Erlass der Allgemeinverfügung des Landratsamts Main-Spessart zur Einschränkung des Gemeingebrauchs und der Benutzung von Gewässern der zweiten und dritten Ordnung auf dem Gebiet des Landkreises Main-Spessart und schränkt die Entnahme auch für die Quelle in Trennfeld ein:

 

Die Entnahmen von Wasser in Homburg und Trennfeld ist bis einschließlich 30.09.2022 untersagt.

Ausgenommen sind Entnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr sowie die Entnahme durch Schöpfen mit Handgefäßen ohne Einsatz von Pumpen, maschineller oder tierischer Hilfen.

Die Entnahme zur Bewässerung in der Landwirtschaft und in Betrieben mit Nutzviehhaltung bleibt weiterhin gestattet.

 

 

Amtsblatt Nr. 15 vom 16.08.2022

 

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