Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Antrag auf Ausleihe des Bürgerbusses

Hinweise zur Verleihung des Bürgerbusses:

  • Die Ausleihe ist aus versicherungstechnischen Gründen nur Triefensteiner Vereinen mit Gemeinnützigkeit gestattet
  • Der Bus wird nur für EIN-Tagesfahrten innerhalb Deutschlands verliehen
  • Keine Stadien- oder Partyfahrten!
    (Mögliche Fahrten könnten sein: zu Schulungen, Proben und Konzerte, Sitzungen, Bildungsfahrten)


Donnerstags ist die Verleihung des Bürgerbusses nur in Ausnahmen möglich.
(Ausnahmen sind: Feiertage, oder wenn die normalen Routenzeiten nicht beeinflusst werden.)

Aus organisatorischen Gründen behält der Markt Triefenstein sich die Entscheidung über die Anzahl der Verleihungen pro Woche vor. An Wochenenden ist die Fahrzeugvergabe aus organisatorischen Gründen nur einmal möglich.


Weitere Informationen bezüglich der Fahrzeugeinweisung und Schlüsselübergabe erhalten Sie nach positiver Antragsprüfung.

Verhaltensregeln für Nutzer des Bürgerbusses:

  • Es gilt striktes Rauch- und Alkoholverbot im Bus!
  • Die Fahrer des Busses werden angehalten sich im ruhenden und fließenden Straßenverkehr stets korrekt zu verhalten, da der Bürgerbus auch als Fahrzeug des Markt Triefenstein wahrgenommen wird.
  • Für eventuell entstandene Schäden am Fahrzeug, für die die KFZ-Versicherung nicht eintritt, haftet der Verein
  • Bei Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt eine Abnahme durch den Bauhof.
    (Bei Einwurf des Schlüssels am nächsten Werktag.)
  • Das Fahrzeug ist vollgetankt und sauber zu übergeben. Bei Zuwiderhandlung werden die Kosten in Rechnung gestellt.
  • Eventuell entstandene Schäden oder Unfälle sind der Gemeinde unverzüglich zu melden!

Der Markt Triefenstein behält sich vor, bei Vandalismus oder grob fahrlässigem Verhalten die Folgenutzung zu untersagen.

 

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