Akute Lebensgefahr bei Betreten von zugefrorenen Gewässern (Klostersee)
„Kälteperiode zu kurz und Eisschicht zu dünn!“
Bereits am Montag erfolgte der Hinweis, dass akute Lebensgefahr besteht!
Immer noch werden Eisläufer auf dem See bei Tag als auch in der Dämmerung mit Taschenlampen auf dem Klostersee gesehen.
Eine absolvierte Übung von Rettungsdiensten am Klostersee kann nicht als Freigabe des Sees interpretiert werden.
Das Betreten ist verboten, entsprechende Beschilderung ist angebracht!
Ein Einbruch in das kalte Wasser ist eine lebensgefährliche Situation der Betroffenen und bringt den Körper innerhalb kürzester Zeit an seine Belastungsgrenze. Bereits nach wenigen Minuten kann ein Kälte-Schock und Unterkühlung zum Tode führen. Sollte ein Eis-Notfall eintreffen und eine Person ins kalte Nass fallen, ist umgehend ein Notruf unter der 112 abzusetzen!