Aufgrund der schriftlichen Bestätigung durch das Gesundheitsamt vom 17.02.2026, wurde das Abkochgebot für die Haushalte in Lengfurt aufgehoben.
Die Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Chlorung erfolgt weiterhin im gesetzlich zulässigen Bereich und dient der Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserqualität.
Untersuchungen erfolgen engmaschig an 9 Messstellen im Ortsnetz.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht mehr zusätzlich desinfiziert wird.
Trinkwasserversorgung – aktueller Stand und weiteres Vorgehen
In den vergangenen Wochen kam es wiederholt zu mikrobiologischen Auffälligkeiten im Trinkwassernetz. In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurden daher Schutzmaßnahmen wie Chlorung und zeitweise ein Abkochgebot angeordnet.
Das Gesundheitsamt geht von einer möglichen Verkeimung im Hochbehälter aus. Angedeutet wurde bereits, dass das Gesundheitsamt die Aufhebung des Chlorungsgebots erst nach Sanierung des Hochbehälters erlassen wird, da sich nicht eindeutig ausschließen lässt, dass hier noch ein Verkeimungsrisiko besteht. Eine technische Bestandsaufnahme der Schwach-/Schadstellen mit erhöhtem Risiko des Keimeintrags an allen Anlagen/ Bauwerken der Versorgungsanlagen Lengfurts, im Zusammenhang mit den seit Oktober 2025 und im Februar 2026 aufgetretenen Verkeimungen zu erstellen, wurde seitens Gesundheitsamt gefordert und wird derzeit durch das beauftragte Ing. Büro durchgeführt.
Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und den Fachbehörden.
Unser Ziel ist eine dauerhaft stabile und hygienisch einwandfreie Trinkwasserversorgung.
Unterstützung durch die Bürger
Auch private Installationen können in Einzelfällen Einfluss auf die Wasserqualität haben. Wir bitten daher vorsorglich um Mithilfe. Bitte prüfen Sie Ihre private Hausinstallation auf:
- Zustand der Leitungen (Korrosion, Alter)
- Frostschäden
- Installation des Rückflussverhinderes an der Hauptwasserleitung
- keine Verbindung zwischen Zisternenwasser und dem Trinkwassernetz (Sicherung der Zisternen gegen Rückfluss durch Einbau eines Rückflussverhinderers!)
- Installation des Wasserzählerbügels
Grundsätzlich gilt:
Solange das Wasser gechlort wird, werden chlorempfindliche Keime zuverlässig abgetötet.
Wir wissen, dass die wiederholten Maßnahmen und Einschränkungen bei vielen von Ihnen zu Unmut und Verunsicherung führen. Dafür haben wir großes Verständnis.
Bitte seien Sie versichert, dass wir gemeinsam mit den Fachbehörden an der Ursachenforschung und an einer nachhaltigen Lösung arbeiten, um wieder eine dauerhaft stabile Trinkwasserqualität sicherzustellen.
Die öffentliche Wasserversorgung erfüllt trotz der vorübergehenden Chlorung weiterhin die gesetzlichen Qualitätsanforderungen.
Da das Wasser gesundheitlich unbedenklich und gemäß Trinkwasserverordnung nutzbar ist, besteht kein rechtlicher Anspruch auf Ersatz privat getroffener Vorsorgemaßnahmen.