Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Räum- und Streudienst im Markt Triefenstein

Winterdienst im Markt Triefenstein

In Bayern gilt laut Verkehrsministerium grundsätzlich: Der Winterdienst ist nicht Teil der Straßenbaulast. Es besteht also keine generelle Pflicht, alle Straßen oder bestimmte Straßenklassen regelmäßig zu räumen oder zu streuen. Verpflichtungen können sich jedoch im Einzelfall aus der Verkehrssicherungspflicht ergeben – insbesondere innerhalb von Ortsdurchfahrten. Außerorts besteht eine Streupflicht nur an besonders gefährlichen Stellen. Darüber hinaus handelt es sich beim Winterdienst um eine freiwillige Leistung der Kommunen.

Was bedeutet das für Triefenstein?

In allen vier Ortsteilen wird der Winterdienst seit vielen Jahren nach einem festen Räum- und Streuplan durchgeführt. Dabei wurde für die Gemeinde ein Räum- und Streuplan  für:

  • Gemeindestraßen
  • öffentliche Gehwege
  • Bushaltestellen
  • Schulwege
  • Zugänge zu öffentlichen Gebäuden

festgelegt.

Für Kreis- und Staatsstraßen ist der Landkreis Main-Spessart und das Staatl. Bauamt verantwortlich.

Ziel der Einsatzplanung ist es, Leerfahrten zu vermeiden und die vorhandenen Fahrzeuge möglichst effizient einzusetzen. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, angrenzende Gehwege selbst zu räumen und zu streuen – dies gilt auch für unbebaute Grundstücke und gewerbliche Flächen (Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)vom 09.11.2021)

Wann beginnt der Winterdienst?

Ein Anspruch auf durchgehend freie Fahrt besteht nicht. Auf überörtlichen Straßen (Bundes-, Staats- und Kreisstraßen) wird in der Regel tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr geräumt. Nachts kann die Befahrbarkeit eingeschränkt sein. Bei starkem oder langanhaltendem Schneefall müssen zeitweise schneebedeckte Fahrbahnen hingenommen werden.

Innerorts räumt die Gemeinde nach ihrer Leistungsfähigkeit und streut an gefährlichen Stellen. Zusätzlich sind Anlieger per Satzung verpflichtet, Gehwege zu sichern.

Bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen wird mehrfach am Tag geräumt und gestreut. Ruhezeiten des Personals sind dabei zu berücksichtigen.

Prioritäten beim Räumen

Der Räum- und Streuplan des Marktes Triefenstein sieht folgende Reihenfolge vor:

  1. Hauptverkehrswege
  2. Gefahrenstellen wie Steigungen oder enge Kurven
  3. Geh- und Radwege sowie Wege vor öffentlichen Gebäuden (nachrangig)

Personal und Ausstattung

Für den Winterdienst stehen derzeit drei Fahrer zur Verfügung. Die Gemeinde nutzt zwei Fahrzeuge: einen Fendt Vario Schlepper und ein Unimog U 300 als  Räumfahrzeug. Zu Beginn der regulären Arbeitszeit unterstützen weitere Mitarbeitende im Handstreudienst mit Schaufel und Besen, um Eingänge von Schule, Friedhöfen, Bushaltestellen und öffentlichen Einrichtungen freizuhalten.

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