Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Information über die von Bund und Ländern beschlossene Gas- und Strompreisbremse

Energiepreisbremse beschlossen:

Als Sofortmaßnahme erfolgt eine einmalige Entlastung der Verbraucher durch Übernahme der Abschlagszahlung für Dezember 2022 für Gas und Wärme.
Begünstigt sind alle Verbraucher, die nach Standardlastprofilen (SLP) abgerechnet werden, sowie Verbraucher mit registrierter Leistungsmessung (RLM) sofern ihr Verbrauch unter 1,5 GWh/a liegt und es sich nicht um Verbrauch für den kommerziellen Betrieb von Strom- und Wärmerzeugungsanlagen handelt. Diesbezüglich liegt ein Gesetzentwurf vor.

Der Strompreis für SLP-Kunden soll ab 01.01.2023 bis 30.04.2024 für 80 Prozent des historischen Verbrauchs auf 40 Cent je Kilowattstunde (brutto) begrenzt werden. Grundsätzlich alle Verbraucher mit Nicht-SLP-Entnahmestellen sollen für ein Strom-Grundkontingent von 70% des historischen Verbrauchs ebenfalls ab 01.01.203 bis zunächst 31.12.2023 (ggf. Verlängerung) einen garantierten Preis von 13 Cent je Kilowattstunde (netto) erhalten.

Gaskunden im Standardlastprofil (SLP) sollen ab 01.03.2023 bis 30.04.2024 für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs 12 Cent je Kilowattstunde (brutto) zahlen. Der Preis für Fernwärme wird für den gleichen Zeitraum auf 9,5 Cent je Kilowattstunde (brutto) begrenzt. Der Bund prüft einen früheren Umsetzungszeitpunkt.
Unternehmen mit einem Gas- oder Wärmeverbrauch über 1,5 GWh/a (RLM-Kunden) sollen eine Entlastung mittels eines Garantiepreises von 7 ct/kWh (netto) für 70% der Verbrauchsmenge, bezogen auf den Verbrauch von November 2021 bis Oktober 2022, gewährt werden.

Als weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Energiepreise ist angekündigt, dass die Netzentgelte im Jahr 2023 nicht weiter steigen sollen.

Wir bitten von Nachfragen zur Energiepreisbremse abzusehen, da über das Eckpunktepapier hinaus uns derzeit keine Erkenntnisse vorliegen. Sobald der konkrete Gesetzesentwurf bekannt ist, werden wir Sie wieder informieren. 

 

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